Mitgliedschaft im Verein
gültig seit 19. März 2010
Beschluss des Vorstandes und des Vereinsrates vom 23.10.2001 sowie der Mitgliederversammlung am 30.11.2001.
Ergänzungen und Änderungen lt. Beschluss des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung in den Jahren 2003, 2005 und 2010.
| Beitragsordnung (Auszug der Beitrags- und Gebührenordnung) |
| Beitragsgruppe (Beitrag pro Person) |
Beitrag Monat / Jahr |
Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) |
4,00 € / 48,00 € |
Ermäßigt 1 |
7,50 € / 90,00 € |
Erwachsene (ab 18 Jahre) |
9,50 € / 114,00 € |
Fördermitglieder (Mindestbeitrag) |
- / 60,00 € |
Bootsstand 2 |
3,00 € / 36,00 € |
Nicht geleistete Arbeitsstunde (pro Stunde) |
10,00 € |
Aufnahmegebühr (einmalig) |
15,00 € |
|
| 1 |
Als „Ermäßigt“ gelten Auszubildende, Studenten, Wehr- und Wehrersatzdienstleistende, Rentner, Fördermitglieder, Ehepaare, Arbeitslose |
| 2 |
Die Bootseinlagerung erfolgt pro Bootsstand. Es ist nicht von Bedeutung, wie viele Boote in einem Bootsstand gelagert werden oder werden können. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen festen Bootsplatz. Der Verein ist nicht an die Größe des Bootsstandes gebunden. Umbauten können durch den Verein jederzeit durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum kann dem Nutzer je nach Möglichkeit ein anderer Bootsplatz angeboten werden. |
| Kassierung |
|
Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr. Der Beitrag wird halbjährlich am 1.April bzw. am 1.Oktober des laufenden Jahres vom Konto des Mitgliedes mit Einzugsermächtigung eingezogen.
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ: 850 50 300
Konto: 31 20 24 25 50
|
|
Die Mitgliedschaft kommt nur mit Erteilung einer Einzugsermächtigung zu Stande. Endet die Mitgliedschaft beim VKD, gilt die Einzugsermächtigung als widerrufen und der VKD ist nicht mehr zu Abbuchungen berechtigt. Begründete abweichende Zahlungsformen können befristet durch mehrheitlichen schriftlichen Beschluss des Vorstandes genehmigt werden. |
Neue Mitglieder müssen bei Eintritt in den Verein ihren Beitrag für das verbleibende laufende Halbjahr und die Aufnahmegebühr in bar entrichten. |
|